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Begriff

Ein Aktionärbindungsvertrag (ABV) wird zwischen zwei oder mehreren Personen für die Koordination der Ausübung ihrer Aktionärsrechte bezüglich einer bestimmten Aktiengesellschaft (AG) geschlossen.

In der Schweiz ist der Aktionärbindungsvertrag1 (kurz ABV) von enormer Bedeutung:

Das schweizerische Aktienrecht stellt bei der Zuweisung von Rechten weitgehend auf den Kapitaleinsatz ab. Dem Aktienrecht sind daher Treue-, Loyalitäts- und Leistungspflichten des einen Aktionärs gegenüber einem andern fremd. Die Abweichung von der kapitalbezogenen AG-Struktur hin zur personenbezogenen Ausgestaltung einer AG wird durch einen ABV vollzogen. Wegen des Geheimhaltungsinteresses und der häufig vereinbarten Schiedsklauseln fehlt es indessen weitgehend an einer publizierten Lehre und Rechtsprechung.

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1 auch „Poolvertrag“, „Konsortialvertrag“ oder „Abstimmungsvereinbarung“ genannt; der Begriff „Aktionärbindungsvertrag“ hat sich in der Schweiz in den vergangenen Jahren aber durchgesetzt.

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