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Inhalt des Aktionär/AG-ABV

Oft betreffen die Inhalte dieses ABV-Typus:

  • Geschäftsbesorgungsverträge
  • Arbeitsverträge
  • Darlehensverträge.

Merkwürdiges

Zu beachten sind

  • verpöntes Selbst- bzw. Doppelkontrahieren (va bei KMU’s)
  • das Prinzip „at arm’s length“.

Zu vermeiden sind:

  • Verletzungen der Kapitalschutzbestimmungen
    • Keine verdeckten Gewinnausschüttungen
    • Angemessene Leistung und Gegenleistung
  • Versäumnisse bei den Offenlegungspflichten in der Bilanz
    • Bedeutende Aktionäre und Beteiligungen:
      Nennung bedeutender Aktionäre und von stimmrechtsverbundenen Aktionärsgruppen (OR 663a Abs. 2)
    • Darlehen:
      Nennung des Gesamtbetrages „… der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären, die eine Beteiligung an der Gesellschaft halten“ (vgl. OR 663a Abs. 4).

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