Rechtsnatur
Der ABV ist gesetzlich nicht geregelt und damit ein sog. Innominatskontrakt.
Je nach Ausgestaltung muss unterschieden werden zwischen:
- zweiseitiger Vertrag
- Vertrag mit gesellschaftsrechtlichem Charakter (einfache Gesellschaft [vertraglich begründete Verbindung von zwei oder mehr Personen mit gemeinsamen Kräften und Mitteln für einen gemeinsamen Zweck]).







